|
Entsorgung von Tragetaschen (Serviceverpackungen)
Mit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung sind verschiedene Themen zur Entsorgung neu geregelt, präzisiert oder auch verschärft worden. Nachfolgend beschreiben wir, wie sich die neue Gesetzeslage auf unsere Kunden aus Handel und Industrie auswirkt.
Diese Darstellung stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar!
Alle Tragetaschen aus Papier und Kunststoff, die dafür bestimmt sind im Laden gefüllt zu werden, unterliegen der gebührenpflichtigen Entsorgung (Serviceverpackung). Der Erstinverkehrbringer, also derjenige, der die befüllte Verkaufsverpackung an einen privaten oder gewerblichen Endverbraucher abgibt, trägt die Verantwortung für die Lizensierung und für die jährlich abzugebende Vollständigkeitserklärung. Letzteres allerdings nur mit Einschränkungen.
Der „Grüne Punkt“ (Duales System Deutschland) oder andere Entsorgungszeichen können in der Bodenfalte eingedruckt werden, jedoch ist dies nicht mehr verpflichtend, da ohnehin jede Verkaufsverpackung der Linzenspflicht unterliegt.
Es ist nicht mehr möglich, die Rücknahme der Tragetaschen im Ladengeschäft selbst zu übernehmen, sondern Sie müssen sich einem flächendeckenden System wie z. B. Duales System Deutschland, Interseroh, VfW etc. anschließen. Alternativ können Sie uns beauftragen, die Lizensierung für Sie zu übernehmen.
Bei einer Abrechnung über uns, werden die Gebühren von uns an ein Entsorgungsunternehmen abgeführt. Für die Bearbeitung und Testatgebühr verlangen wir € 25,00 zzgl. MwSt. pro Auftrag.
Die bisherigen "Selbstentsorger-Lösungen", die auch wir Ihnen angeboten haben, sind mit der Novelle weggefallen. Mit Bedauern stellen wir fest, daß sich die Kosten der Entsorgung für Polyehtylen um ca. 80-100% verteuern. Für Papier ist nur ein leichter Anstieg zu verzeichnen.
Bislang wurden Serviceverpackungen, wie eine Tragetasche, subventioniert und daher konnte eine deutlich geringere Entsorgungsgebühr berechnet wurde. Diese Ungleichbehandlung (zum Beispiel das Paket Toilettenpapier einerseits und Tragetasche andererseits) ist weggefallen. |
Nachfolgend finden Sie einige Adressen, die eine flächendeckende Entsorgung gemäß der 5. Novelle der Verpackungsverordnung* anbieten:
Der „Grüne Punkt“
Duale System Deutschland GmbH
Frankfurter Straße 720-726
51145 Köln-Porz-Eil
Telefon: 0 22 03/9 37-0
Telefax: 0 22 03/9 37-1 90
www.gruener-punkt.de | Interseroh SE
Stollwerkstr. 9a
51149 Köln
Tel: 02203-9147-0
Fax: 02203- 9147-1394
www.interseroh.de |
Landbell AG für Rückhol-Systeme
Rheinstraße 4K – 4L
55116 Mainz
Tel: 06131-235652-0
Fax: 06131-235652-10
www.landbell.de | Remondis AG & Co. KG
Brunnenstr. 138
44536 Lünen
Tel: 02306-106-0
Fax: 02306-106-100
www.remondis.de |
VfW GmbH
Max-Planck-Str. 42
50858 Köln
Tel: 02234-9587-0
Fax: 02234-9587-200
www.vfw-gmbh.eu | NOVENTIZ GmbH
Dürener Strasse 350
50935 Köln
Tel: 0221-800 158-70
Fax:0221-800 158-77
www.noventiz.de |
Hier finden Sie die Verpackungsverordnung in der aktuell gültigen Fassung, aber auch einen interessanten Beitrag vom SWR.

|
Unser weiteres Angebot:
|